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Wohnungsvermittlung

Hilfe für Menschen mit geringem Einkommen

Die Wohnungsvermittlung hilft Menschen mit geringem Einkommen oder in einer besonderen persönlichen Situation bei der Beschaffung einer öffentlich-geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Dietzenbach. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Er ist im Rathaus erhältlich und muss dort auch wieder eingereicht werden. Es sind Ausweispapiere und Einkommensunterlagen sowie individuelle Daten (beispielsweise zu einer Schwerbehinderung und so weiter) beizufügen.

Sind die Unterlagen komplett, wird anhand der Gesetze des Landes Hessen geprüft, ob Anspruch auf Zuteilung einer Sozialwohnung besteht und der Bewerber in die Vermittlungskartei aufgenommen. Hierüber erhält er eine schriftliche Mitteilung.

Sobald durch eine Baugesellschaft Wohnraum frei gemeldet wird, prüft die zuständige Stelle anhand der gesetzlichen Vorgaben, wer für diese Wohnung in Frage kommt. Sie übergibt die Vorschläge der Baugesellschaft. Das weitere Verfahren (Einladung zum Besichtigungstermin und so weiter) wird von dort in die Wege geleitet. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens entscheidet der Vorstand der Baugesellschaft über seine künftigen Mieter und gibt der zuständigen Stelle Rückmeldung.

  • Achtung: Eine Warte- oder „Ranking“-Liste wird nicht geführt.

Ab 60 Jahren: Bewerbung für Senioren-Wohnanlage

Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann sich auch für ein Appartement in einer der örtlichen Senioren-Wohnanlagen bewerben. Das Verfahren läuft ähnlich ab, wie vorstehend geschildert. Hierfür ist ein gelbes Antragsformular zu verwenden.

Wohnberechtigungsschein

Sie wohnen in Dietzenbach, möchten sich jedoch im gesamten Bundesland Hessen nach einer günstigen Wohnung umsehen? Dann können Sie sich von der zuständigen Stelle einen Wohnberechtigungsschein ausfertigen lassen und diesen bei anderen Kommunen oder direkt bei Baugesellschaften einreichen.