Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


Teaser

Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.

Volltext

Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus

Voraussetzungen

  • Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

Kosten

Die Beurkundung im Sterberegister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder - im Verhinderungsfall - eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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