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Auf einigen Forumsveranstaltungen der AWO-OV Dietzenbach wurde bereits vor dem Jahr 2020 sehr ausführlich über Patientenverfügung und über die Begleitung todkranker Menschen in Hospizen informiert. Die Frage stellte sich auch damals schon, wer darf Menschen helfen, die nicht mehr leben wollen, sondern den Tod herbeisehnen. Unser höchstes Gericht (Bundesverfassungsgesricht) stellte im Jahr 2020 fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Das Urteil wurde nicht mit Leidensminderung und Barmherzigkeit begründet, sondern allein auf das Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen. Beate Mink, regionale Ansprechpartnerin der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben, informiert über die Arbeit und die Beratungsangebote der DGHS. Dabei wird auch erläutert, welche Rolle die DGHS im Bereich der Selbstbestimmung am Lebensende einnimmt. Es wird auch über den ärztlich assistierten Freitod informiert, der in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen möglich ist. Die Veranstaltung bietet Raum für Information, Austausch und Fragen. Eingeladen sind alle, die sich mit dem Thema Vorsorge, Selbstbestimmung und Würde am Lebensende beschäftigen möchten.