Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Teaser
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Volltext
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Bebaungspläne in Dietzenbach
Bebauungspläne im Verfahren
Eine Übersicht zu den einzelnen Bebauungsplänen, die im Verfahren beziehungsweise in Bearbeitung sind, finden Sie auf der Homepage der Kreisstadt Dietzenbach.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Kreisstadt Dietzenbach können nach Vereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden.
Zusätzlich stellt Ihnen die Kreisstadt Dietzenbach die rechtskräftigen Bebauungspläne über ein Geoinformationssystem (GIS) zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen
Keine
Bearbeitungsdauer
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Frist
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
-
Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post