Meldebestätigung Ausstellung

Weitere Informationen für Dietzenbach

Eine Meldebescheinigung können Sie entweder direkt am Schnellschalter unseres Bürgerservices im Rathaus oder bequem über unseren Onlinedienst erhalten.

Die Beantragung einer elektronischen Meldebescheinigung ist bei uns noch nicht möglich.

Weitere Informationen für Dietzenbach finden Sie auf unseren Informationsseiten des städtischen Bürgerservices.

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Kosten

keine

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Onlinedienste

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach