Sterbefall auf ausländischem Seeschiff nachbeurkunden lassen

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Verstirbt ein Familienmitglied mit deutscher Staatsangehörigkeit auf einem ausländischen Seeschiff, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.

Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


Volltext

Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes.

Wenn eine Person auf einem ausländischen Seeschiff verstirbt, unterliegt das den gleichen Regeln wie ein Todesfall im Ausland. Der Todesfall wird gegebenenfalls in dem betreffenden Land beurkundet, in dem der Todesfall eintrat.

Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

Die Nachbeurkundung gilt für verstorbene Personen:

  • mit deutscher Staatsangehörigkeit
    • mit Inlandswohnsitz
    • ohne Inlandswohnsitz
  • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
  • in Deutschland anerkannte Staatenlose

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeit der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person liegt. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
  • Nachweis über den Sterbefall, zum Beispiel:
    • ausländische Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung und
      • Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
      • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ihre Geburtsurkunde
    • Nachweis Ihres berechtigten Interesses
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet.
  • Sie sind:
    • Ehepartnerin oder -partner
    • Lebenspartnerin oder -partner
    • Nachkomme
    • Elternteil
    • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.