Aktuelles

Hier finden Sie das, was Dietzenbach bewegt und interessiert. Lesen Sie wissenswerte Informationen aus dem Rathaus, spannende Geschichten von Menschen und aktuelle News aus der Kreisstadt.

In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie die Pressemitteilungen der letzten Monate in chronologischer Reihenfolge.

Stets gut informiert

Spielapparatesteuer

Die Kreisstadt Dietzenbach erhebt eine Aufwandsteuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte nach folgenden Maßstäben:

in Spielhallen:

  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate mit Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 20 % der Bruttokasse mind. 120,00 €
  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 6 % der Bruttokasse mind. 40,00 €

in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten:

  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate mit Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 20 % der Bruttokasse mind. 60,00 €
  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 6 % der Bruttokasse mind. 20,00 €
  • Apparate mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten gegen Mensch oder Tier dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben (§8 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit) je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 25 % der Bruttokasse mind. 200,00 €
  • in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat = 25,50 €

Zahlungsmöglichkeiten

Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Zahlungsmöglichkeiten.