Aktuelles

Hier finden Sie das, was Dietzenbach bewegt und interessiert. Lesen Sie wissenswerte Informationen aus dem Rathaus, spannende Geschichten von Menschen und aktuelle News aus der Kreisstadt.

In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie die Pressemitteilungen der letzten Monate in chronologischer Reihenfolge.

Stets gut informiert

Zutrittsregelungen

3G- und 2G-Plus-Regelung in den städtischen Einrichtungen
(Stand: 01.04.2022 | 20:45 Uhr)

In einigen städtischen Liegenschaften gilt für Besucher die 3G- bzw. 2G-Plus-Regelung (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren).

Was bedeutet die 3G-Regelung?

Der Zutritt ist Personen gestattet, die

  • einen Impfnachweis vorzeigen,
  • über einen Genesenennachweis verfügen oder
  • einen tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis (Antigen oder PCR-Test, Schülertestheft) erbringen.

Wo gilt die 3G-Regelung?

  • Rathaus
  • Verwaltungsgäude der Städtischen Betriebe (Bauhof)
  • Seniorenzentrum Steinberg 
  • Trauerhalle im Friedhof

Was bedeutet die 2G-Plus-Regelung?

  • Der Zutritt ist Personen gestattet, die einen Impf- oder Genesenenanchweis 
    und
  • zusätzlich einen  tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis (Antigen oder PCR-Test, Schülertestheft) vorzeigen.

    (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren)

Wo gilt die 2G-Plus-Regelung?

  • Dietzenbacher Capitol (erst ab 500 Personen)

Wo gelten die 3G- oder 2G-Plus-Regelungen nicht?

  • In allen nicht genannten Einrichtungen findet weder die 3G- noch die 2G-Plus-Regelung Anwendung.

Was ist sonst noch zu beachten?

In allen Innenräumen gelten weiterhin die bekannten Hygienevorschriften. Dies bedeutet vor allem:

  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten