Wohnungsbau-Turbo
Am 30. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaues und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo" genannt) in Kraft getreten.
Mit dem "Bau-Turbo" sollen bestimmte Bauvorhaben schneller geprüft und umgesetzt werden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und Wohnungsbauprojekte mit geringem Konfliktpotenzial zu beschleunigen.
Die Kreisstadt Dietzenbach hat festgelegt, wie der "Bau-Turbo" vor Ort angewendet wird. Klare Leitlinien sorgen dafür, dass sich neue Projekte weiterhin gut in die städtebauliche Entwicklung der Stadt einfügen.
Ob ein Vorhaben für den "Bau-Turbo" geeignet ist und nicht bereits durch geltende Vorschriften zugelassen werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich gelten alle anderen Gesetze und Vorschriften des Bauordnungsrechts sowie anderer Fachgesetze fort. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung des "Bau-Turbos" besteht nicht. Sollen die Befreiungsmöglichkeiten des "Bau-Turbos" genutzt werden, muss dies aus den Antragsunterlagen eindeutig hervorgehen.
Bei Fragen zum "Bau-Turbo" wird Bauwilligen empfohlen, ihr Vorhaben frühzeitig mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen. So kann bereits vor der Antragstellung geklärt werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kontakt: Bauberatung Kreisstadt Dietzenbach
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Weitere Informationen
- Bundesgesetzblatt Teil IPDF-Datei: PDF, 261 kB
- Grundsatzbeschluss der Kreisstadt Dietzenbach zum "Bau-Turbo"PDF-Datei: PDF, 165 kB