Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit auf den Seiten der Kreisstadt Dietzenbach
Die Kreisstadt Dietzenbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot unter www.dietzenbach.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 3 der HVBIT.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2021 bisher nicht barrierefrei. Eine Verbesserung wird kontinuierlich erfolgen.
Nicht oder nur teilweise barrierefrei sind folgende Inhalte:
- Dateien in verschiedenen Formaten (PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X)) sind bisher nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft oder überarbeitet, daher wird momentan davon ausgegangen, dass diese nicht vollständig barrierefrei sind. Aufgrund der großen Anzahl von Dateien ist der Aufwand, diese in barrierefreie Dateien umzuwandeln, unverhältnismäßig groß.
- Alternativtexte für Bilder: Vereinzelnd gibt es noch Bilddateien ohne Alternativtext, diese werden fortlaufend überarbeitet und nachgepflegt.
- Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Geodaten und Luftbilder: Es gibt keine Möglichkeit, diese Inhalte barrierefrei zu gestalten. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Die Seiten sind weitgehend so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern gelesen werden können. Zusätzlich wird eine Vorlesefunktion angeboten. Bei eingebundenen i-frames funktioniert dieses Angebot noch nicht.
- Das teilweise angewendete Captcha-Tool, das eingesetzt wird, um Formulare gegen den automatisierten Missbrauch zu schützen, ist nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Dezember 2025 und auf Grundlage einer von der Kreisstadt Dietzenbach durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.