Übermittlungssperre Ihrer im Zentralregister für Ausländer gespeicherten Daten beantragen
Leistungsbeschreibung
Leben Sie als Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland, dann stehen Ihre personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Daraus können öffentliche Stellen Informationen über Sie erhalten.
Auch nicht-öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Daten aus dem Ausländerzentralregister erhalten.
Sie können eine Übermittlungssperre Ihrer personenbezogenen Daten beantragen, wenn Sie eine Gefahr für sich oder Ihre Angehörigen sehen. Die Daten werden gesperrt, wenn:
- Ihre schutzwürdigen Interessen oder die einer anderen Person durch die Übermittlung der Daten beeinträchtigt werden können oder
- bei Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle.
Gesperrte Daten sind mit einer Übermittlungssperre versehen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen (ohne Ihre Stellungnahme) an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten oder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden.
Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, ist die Sperre auch gegenüber Behörden wirksam. Wie lange die Sperre gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über Ihre Identität
- gegebenenfalls geeignete Nachweise darüber, dass Sie oder eine andere Person durch die Übermittlung in Gefahr geraten können
Welche Gebühren fallen an?
keine
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Behörde unterschiedlich
Anträge / Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Die Übermittlung von Daten trotz bestehender Übermittlungssperre ist im Einzelfall erlaubt, wenn an der Kenntnis der gesperrten Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht (zum Beispiel, um Straftaten zu verfolgen).