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Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie das dem zuständigen Standesamt mitteilen und die benötigten Dokumente einreichen.
Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus oder einem Geburtshaus geboren worden, wird die Geburt durch diese Einrichtungen beim Standesamt angezeigt. Bei einer Hausgeburt bekommen Sie eine Geburtsbescheinigung, die Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt persönlich abgeben müssen.
Weitere Angaben und Dokumente, die für die Beurkundung der Geburt benötigt werden, müssen Sie zusätzlich zur Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt einreichen, wenn diese nicht Registern entnommen werden können, zu denen das Standesamt Zugang hat.

Das Standesamt führt ein Geburtenregister, in das folgende Eintragungen gemacht werden:

  • Die Vornamen und der Geburtsname des Kindes
  • Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt
  • Das Geschlecht des Kindes
  • Die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht

Wahl des Vornamens des Kindes:
Als Sorgeberechtige können Sie den Vornamen des Kindes frei wählen; ausgewählte Vornamen dürfen nicht dem Kindeswohl widersprechen.

Wahl des Geburtsnamens des Kindes:
Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen haben, bekommt das Kind diesen als Geburtsnamen.
Wenn Sie als Eltern keinen Ehenamen führen und Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, können Sie durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Haben Sie einen Geburtsnamen für Ihr Kind bestimmt, gilt dieser auch für weitere Kinder.

Die Sorgeberechtigten können gegenüber dem Standesamt bestimmen, dass ein Kind den Familiennamen erhalten soll

  • nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört,
  • nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
  • nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.

Verfahrensablauf

Damit die Geburt Ihres Kindes beurkundet werden kann, benötigt das zuständige Standesamt Angaben und Nachweise von Ihnen.

  • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen im Original zu Ihrem Besuch im zuständigen Standesamt mit.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort des Kindes zuständige Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente sind anlässlich der Geburt des Kindes grundsätzlich vorzulegen:

  1. bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben,
  2. bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,
  3. ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
  4. bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Das Standesamt kann weitere Urkunden von Ihnen anfordern, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt des Kindes muss dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätesten am dritten auf die Geburt folgenden Werktag angezeigt werden.

Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, müssen den Geburtsnamen des Kindes innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes dem zuständigen Standesamt mitteilen. Ist innerhalb dieses Zeitraums keine Mitteilung erfolgt, wird dies an das Familiengericht weitergeleitet.

Die Vornamen des Kindes müssen binnen eines Monats angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Herausgebende Stelle

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres
Referat 23 - Personenstandsrecht
 

Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


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