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Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

Volltext

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.