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Anzeige von Feuerwerken

Verfahrensablauf

  • Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. 
  • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Nach erster Prüfung erhält das zuständige Regierungspräsidium eine Kopie der Anzeige.
  • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch einladen.
  • Sie erhalten eine Anzeigebestätigung und einen Kostenbescheid
     

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Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes.
  • Sofern die Erlaubnis die Fachkunde nicht enthält, benötigen sie zusätzlich den Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Da insbesondere der Befähigungsschein befristet ist, muss dieser am Tag des Feuerwerks gültig sein
  • Die Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände, die Sie verwenden möchten, müssen eingetragen sein (außer Kategorien F1, F2, T1)
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Kostenentscheidung
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Was sollte ich noch wissen?

Für die Kontrolle von Feuerwerken sind in Hessen auch die Regierungspräsidien zuständig.

Herausgebende Stelle

  • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 52 Arbeitsschutz 2
  • Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Abteilung III "Arbeit", Referat III2: Stofflicher und medizinischer Arbeitsschutz, Medizinprodukterecht
     

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

01.02.2024

Gebühren

  • Gebühr: 60,00 - 800,00 Euro

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Brand-, Katastrophen- & Zivilschutz

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Herr Matthias Marx