Anzeige von Feuerwerken
Verfahrensablauf
- Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
- Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
- Nach erster Prüfung erhält das zuständige Regierungspräsidium eine Kopie der Anzeige.
- Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch einladen.
- Sie erhalten eine Anzeigebestätigung und einen Kostenbescheid
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Voraussetzungen
- Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes.
- Sofern die Erlaubnis die Fachkunde nicht enthält, benötigen sie zusätzlich den Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Da insbesondere der Befähigungsschein befristet ist, muss dieser am Tag des Feuerwerks gültig sein
- Die Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände, die Sie verwenden möchten, müssen eingetragen sein (außer Kategorien F1, F2, T1)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Kostenentscheidung
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Für die Kontrolle von Feuerwerken sind in Hessen auch die Regierungspräsidien zuständig.
Herausgebende Stelle
- Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 52 Arbeitsschutz 2
- Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Abteilung III "Arbeit", Referat III2: Stofflicher und medizinischer Arbeitsschutz, Medizinprodukterecht
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fachlich freigegeben am
01.02.2024
Gebühren
- Gebühr: 60,00 - 800,00 Euro