Inhalt

Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

Leistungsbeschreibung

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf. 
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagespflege, Adoptions- und Pflegekinderdienst

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach