Bibliotheksausweis beantragen

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Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Volltext

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 10 Tag(e)

Kosten

  • Benutzungsgebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 30,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Formulare

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

Onlinedienste

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

Verfahrensablauf

  • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtbücherei

Kreisstadt Dietzenbach

Darmstädter Straße  7–11
63128 Dietzenbach