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Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

Volltext

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

  • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Frist

Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen

Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.



Voraussetzungen

Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

Teaser

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.