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Hochwasser / Hochwasserschutz

Volltext

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

Ansprechpunkt

Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.2 - Oberflächengewässer

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.2 - Oberflächengewässer

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.4 - Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.4 - Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja