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Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

Volltext

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Frist

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Formulare

Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Dokumente