Inhalt

Mutterschaftsanerkennung

Volltext

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden.

Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Id-Karte)

Kosten

Die Anerkennung der Mutterschaft ist gebührenfrei. Ggf. Gebühren für die Versicherung an Eides Statt sowie eines Dolmetschers

Frist

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

  • Einzelfallabhängig

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren

Formulare

  • Formulare: beim Standesamt
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt:

  • dem Standesamt,
  • dem Jugendamt oder
  • Notar.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach