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Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Online-Dienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach