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Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Volltext

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Ansprechpunkt

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis

Kosten

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Lageplan (formlos)
  • Formloser Antrag
  • Gaststättenerlaubnis


Hervorgehende Dokumente
  • Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.