Straßenreinigung

Volltext

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

Kosten

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gebäudeunterhaltung, Werkstatt & Stadtreinigung

Kreisstadt Dietzenbach

Max-Planck-Straße  13–15
63128 Dietzenbach

Zuständige Stelle

Eigenbetrieb der Kreisstadt Dietzenbach

Kreisstadt Dietzenbach
Städtische Betriebe Dietzenbach

Max-Planck-Straße  13–15
63128 Dietzenbach