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Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

Volltext

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
  • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

Die Höhe der Förderung ist individuell.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

Der Verein

  • hat den Sitz in der Kommune
  • ist im Vereinsregister gemeldet.

Erforderliche Unterlagen

Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bildung, Kultur & Ehrenamt

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Frau Elke Fleckenstein