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Aktuelles

Hier finden Sie das, was Dietzenbach bewegt und interessiert. Lesen Sie wissenswerte Informationen aus dem Rathaus, spannende Geschichten von Menschen und aktuelle News aus der Kreisstadt.

In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie die Pressemitteilungen der letzten Monate in chronologischer Reihenfolge.

Stets gut informiert

Brut- und Setzzeit beginnt

Hunde sind an der Leine zu führen – Rücksicht auf Wildtiere

Im Frühjahr, von März an, beginnt die so genannte „Brutzeit und Setzzeit", in der die Wildtiere bis in den Sommer ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Zeit können freilaufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für Wildtiere und deren Nachwuchs darstellen.

Rücksicht ist daher gefragt – so appelliert die Dietzenbacher Ordnungsbehörde, auch wenn es für die Kreisstadt Dietzenbach keine generelle Anleinpflicht gibt: Hunde sind in der Zeit zwischen März und Juli in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine und auf den Wegen oder am direkten Wegesrand zu führen. Im Dietzenbacher Hessentagspark gilt übrigens nach der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung eine grundsätzliche Leinenpflicht rund ums Jahr. Die Mitarbeitenden der Dietzenbacher Stadtpolizei führen immer wieder Kontrollen durch.

Rücksicht auf Natur und Wildtiere nehmen

In Naturschutzgebieten müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Zusätzlich sollten Hundeführerinnen und Hundeführer ihr Tier jederzeit unter Kontrolle haben. Bei Nichtbeachtung machen sich Hundehalter sogar strafbar, denn: Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung regelt das Halten und Führen von Hunden und schreibt in Paragraf 1, Absatz 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“

So ist während der Brut- und Setzzeit vor allem zwischen März und Juli eine besondere Aufmerksamkeit auf freilebende Tiere und die Natur sinnvoll und notwendig. „Der Lebensraum Stadt und seine Umgebung ist vielfältig und heterogen“, sagt Bürgermeister Dr. Dieter Lang, und fügt hinzu: „Daher liegt es an uns Menschen, auch den Wildtieren mit Rücksicht und Behutsamkeit zu begegnen, damit sich deren Populationen weiter entwickeln können.“

Herumstreunende und wildernde Hunde – und auch Katzen – dürften als letztes Mittel von Jagdpächtern und Forstbeamten in Jagdbezirken, Wald und Feld abgeschossen werden, wenn erkennbar kein Halter in der Nähe ist und sie selbst das Tier nicht mit allen möglichen Mitteln und Wegen davon abhalten können, dem Wild nachzustellen und es zu verletzen. In jedem Falle ist es strafbar, wenn der Halter es zulässt oder nicht in der Lage ist zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt.

Die „Brut- und Setzzeit“

Durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen werden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind. So können beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs oder ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlen oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Allerdings sollten scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhaftet, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen. Daher ist gerade während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen. Der Magistrat bittet um Verständnis und Beachtung.