Jetzt noch Hecken und Gebüsch zurückschneiden
Hinweise zu Maßnahmen vor Brut- und Setzzeit
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September gelten Besonderheiten für den Grünschnitt, auch in Bezug auf die beginnende Brut- und Setzzeit. Das bedeutet: In diesen Monaten ist das massive Schneiden oder „Auf-den-Stock-setzen“ von Hecken, Büschen oder Gehölzen sowie das Fällen von Bäumen verboten. Daher erinnert das Ordnungsamt der Kreisstadt Dietzenbach genau jetzt und bittet gemeinsam mit dem Team der städtischen Abfallberatung und mit Hinweis auf die Straßenreinigungspflichten alle Grundstückseigentümer darum, rund um ihre Häuser und Grundstücke für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. So ist es noch bis Ende Februar an der Zeit, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Die genannte Reinigungspflicht gilt dabei nicht nur für bebaute, sondern ebenso für unbebaute Grundstücke und enthält neben der allgemeinen Straßenreinigung auch den Winterdienst.
Klare Sicht für den Verkehr, sicheres Gehen auf Bürgersteigen
„Nutzen Sie die Zeit und die milden Temperaturen für größere Rückschnitte und Maßnahmen, die allen Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt zu Gute kommen – ob für das sichere und rutschfreie Spazierengehen entlang von Grundstücken oder für gute Sichtmöglichkeiten im Verkehrsraum zum Beispiel an Straßenecken oder Kreuzungen“, sagt Dietzenbachs Bürgermeister Dr. Dieter Lang. So dürfen etwa Verkehrsschilder nicht durch stetig nachwachsendes Grün verdeckt werden und auch Straßenlaternen sollen ihren Zweck erfüllen und leuchten können. Außerdem braucht es auf einem Gehweg etwa ausreichend Platz für Fußgänger*innen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen, weiterhin müssen etwa Laubverschmutzungen aufgrund der Rutschgefahr oder Wildwuchs, der mit seinen Wurzeln das Pflaster beschädigen könnte, beseitigt werden.
Allgemeine Reinigungspflicht für Eigentümer und Stadt
Über den Rückschnitt von Grün hinaus erstreckt sich die allgemeine Reinigungspflicht unter anderem auf Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Gehwege, Überwege, Böschungen und Stützmauern, Baumscheiben oder Grünstreifen und ähnliches. Mit besonderem Blick auf das Abwasser gilt, dass den Straßen, insbesondere auch den Rinnen, Gräben und Kanälen, keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerblichen Abwässer zugeleitet werden dürfen. Untersagt ist weiterhin das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übelriechenden Flüssigkeiten.
„Mit der Pflicht zur Straßenreinigung wird nicht nur eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindert, sondern auch eine Gesundheitsgefährdung infolge von Verunreinigungen der Straßen oder Gehwege“, erläutert Lang und ergänzt: „Auch seitens der Stadtverwaltung kümmern wir uns in der Zeit zwischen Brut- und Setzsaison von Vögeln und anderen Wildtieren um entsprechende Maßnahmen in den öffentlichen Bereichen und Straßen unseres Stadtgebiets, sei es Reinigung, Rückschnitt oder Winterdienst.“
Vorsätzliche oder fahrlässige Ordnungswidrigkeiten gegenüber der Straßenreinigungspflicht können laut Gesetz mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Zudem haften Grundstückseigentümer etwa aufgrund von Überwuchs der Begrünung für Unfälle oder Schäden.
Ordnungsgemäße Entsorgung
Für den aktuellen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern oder Bäumen gilt: Kleinere Mengen an Grünschnitt können über den eigenen Kompost oder die Biotonne entsorgt werden, in der KW 10 zudem über die gebündelte Straßensammlung laut Abfallkalender. Für Mengen bis zu einem Kubikmeter steht bis Ende Februar alle zwei Wochen (27.01., 10.02. und 24.02.) samstags die alternative Grünabfallsammlung auf dem Gelände des Wertstoffhofs in der Max-Planck-Straße 13-15 zur Verfügung. Diese Entsorgungsmöglichkeiten sind für Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Die Hinweise und Bedingungen für die Annahme von Grünabfall finden sich unter www.dietzenbach.de/Gruenabfallsammelplatz.
Für Fragen steht das Team der Städtischen Betriebe Dietzenbach telefonisch unter 06074 371 519 oder per E-Mail an abfallberatung@dietzenbach.de zur Verfügung.
Die komplette Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Kreisstadt Dietzenbach mit allen Informationen und Detailangaben findet sich auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Straßenreinigung“ zum Nachlesen und Download. Weitere Auskünfte und Fragen werden erteilt und beantwortet unter ordnungsamt@dietzenbach.de und abfallberatung@dietzenbach.de.