Zufahrten am Wingertsberg werden gesperrt
Auto- und Motorradfahrer missachten Verbotsschilder
Der Wingertsberg mit seinen Gärten liegt im Bebauungsplan 44 und ist grundsätzlich durch das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“ ausgeschildert. Lediglich land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ist in diesem Bereich erlaubt.
Leider werden diese Schilder wiederholt von Auto- und Motorradfahrern missachtet und die betreffenden Wege als Abkürzung genutzt. Dadurch entstehen nicht nur Beschädigungen an den Wegen, sondern auch unnötige Belastungen für die Pflanzen und Tiere in dem beliebten Naherholungsgebiet.
Zudem häufen sich im städtischen Ordnungsamt die Beschwerden über die damit verbundenen Lärmbelästigungen.
Aus diesen Gründen werden nun fünf Zufahrten mit baulichen Maßnahmen – wie beispielsweise Pfosten oder Schranken – dauerhaft gesperrt. Weitere Maßnahmen sind in Planung.
Mehr Informationen
Die genauen Standorte der Sperrungen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
- Straßensperren am WingertsbergPDF-Datei: PDF, 812 kB