Sporthallen
Hallenzeiten beantragen
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.11.2014 die Gebührensatzung für die Sporthallen in Dietzenbach beschlossen.
Nach der Gebührensatzung ist von Montag bis Sonntag ein Betrag von 5,10 € pro angefangener Stunde für die Nutzung der Sporthallen zu zahlen.
Ab 2015 ist es notwendig, dass Sie bei uns die benötigten Zeiten beantragen.
Die entsprechenden Anträge für einmalige als auch für dauerhafte Nutzungen finden sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden, den Sie sich aus der nebenstehenden Infobox herunterladen können.
Anträge zur Nutzung der Sporthallen
Dauerhafte Nutzung |
---|
|
Einmalige Nutzung |
---|
|