Boden- & Gewässerschutz
Bei Gefährdungen ist die Wasserbehörde zu informieren
Bei Verunreinigungen des Bodens oder eines Gewässers durch wassergefährdende Stoffe ist umgehend die zuständige Wasserbehörde zu informieren.
Diese trifft dann konkrete Sanierungsanweisungen, bei akuten Unfällen legt diese Sofortmaßnahmen zur Schadensbehebung fest.
Außerdem ist die Wasserbehörde die Fach- und Genehmigungsbehörde für Gewässerbenutzungen sowie den Ausbau oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers. Dieser Aufgabenbereich umfasst auch die Überwachung von Abwassereinleitungen sowie von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wozu insbesondere auch Heizöllageranlagen gehören.
Zuständige Wasserbehörde
Die zuständige Wasserbehörde ist beim Fachdienst Umwelt des Kreises Offenbach angesiedelt. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Offenbach.