Kommunalwahlen
Allgemeines
Bei den Kommunalwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach sowie für den Kreistag des Kreises Offenbach gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Die Vertreterinnen und Vertreter beider Gremien werden seit den Kommunalwahlen 2001 nach einem Verhältniswahlsystem mit Elementen der Personenwahl gewählt.
Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sind dies 45 Stimmen, für die Wahl des Kreistages 87 Stimmen. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) und die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (panaschieren).
Amtliche Bekanntmachungen
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen [PDF: 24 kB]
Informationen
- zur Homepage des Hessischen Landeswahlleiters gelangen Sie hier
Musterstimmzettel, Wahlbezirke, Sonstiges
- Wahlbezirk nach Straßen [PDF: 70 kB]
Kandidaten und Wahlergebnisse
- finden Sie unter Ergebnisse 2011 und Ergebnisse 2016
- und auf den Seiten des Statistischen Landesamtes