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Jugendbeirat

Jugendbeirat vertritt die Interessen der Dietzenbacher Jugend

Seit 09/2021 besitzt Dietzenbach einen offiziellen Jugendbeirat. Dieser bestand zunächst aus 8 Mitgliedern und hat in seiner Amtsperiode von 2021 bis 2023 zahlreiche Ideen, Maßnahmen und Projekte für die Dietzenbacher Jugend umgesetzt. Im Laufe der Zeit kamen immer mehr junge DietzenbacherInnen hinzu und beteiligten sich aktiv. Nach Ablauf der ersten Amtsperiode hat sich am 27.09.2023 der neue Jugendbeirat konstituiert.

Dieser besteht aktuell aus 21 Mitgliedern, die im Juli 2023 durch eine öffentliche Wahl demokratisch gewählt wurden. Es sind 9 Jungen sowie 12 Mädchen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren vertreten. Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls 2 Jahre.

Der Jugendbeirat Dietzenbach vertritt die Interessen der Dietzenbacher Jugend und berät die Organe der Kreisstadt Dietzenbach in allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen. Damit bildet er eine Brücke zwischen der jugendlichen Stadtbevölkerung und den kommunalen Entscheidungsträgern sowie der Stadtverwaltung.

Die aktuellen Mitglieder des Jugendbeirats sowie die aktuellen Sitzungstermine der offiziellen Treffen können über das Gremien- und Informationssystem der Kreisstadt Dietzenbach eingesehen werden.

Unterstützt wird der Jugendbeirat durch weitere Jugendliche, welche die sogenannte „Jugendbeteiligungs“-Gruppe bilden. Diese Gruppe besteht aus Jungen und Mädchen, die Interesse haben, ihre Ideen für die Dietzenbacher Jugend in die Stadtpolitik zu tragen und sich somit gemeinsam Gehör zu verschaffen. Während die Anzahl der Mitglieder im Jugendbeirat begrenzt werden musste, ist die Jugendbeteiligungsgruppe stets offen für neue EinsteigerInnen.

Wer also Vorschläge, Ideen oder Anregungen einreichen möchte, um Dietzenbach den Bedürfnissen seiner Jugend entsprechend mitzugestalten oder aber den Jugendbeirat aktiv durch eigene Beteiligung unterstützen möchte, kann sehr gerne Kontakt aufnehmen. Dies kann entweder über Frau Dr. Lisa Öz erfolgen oder über Instagram unter jugendbeirat_dietzenbach

Wir über uns

Der Jugendbeirat nimmt seine Aufgaben unabhängig und überparteilich wahr.

Er setzt sich aus mindestens 6 und höchstens 20 Mitgliedern zusammen.

Jugendliche können ab dem vollendeten 12. Lebensjahr wählen und gewählt werden. Das Höchstalter der Mitgliedschaft im Jugendbeirat beträgt 21 Jahre.

Unterstützt wird der Jugendbeirat durch weitere Jugendliche, welche die sogenannte „Jugendbeteiligungs“-Gruppe bilden. 

Der Jugendbeirat wird durch die hauptamtliche Mitarbeiterin Frau Dr. Lisa Öz begleitet. 

Themenbereiche

Der Jugendbeirat engagiert sich in vielfältigen Themenbereichen.

Aktuell zum Beispiel:

  • für einen nachhaltigen Umweltschutz
  • gegen Mobbing und Rassismus
  • für mehr Sport- und Freizeitmöglichkeiten
  • Empathie
  • mentale Gesundheit von Jugendlichen
  • Integration
  • für viele weitere Themen, welche die Jugendlichen der Kommune betreffen

Rechtliches

Jugendliche besitzen das Recht auf Beteiligung. Dies ist an verschiedenen Stellen gesetzlich geregelt, zum Beispiel in der UN Kinderrechtskonvention, aber auch auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Für Dietzenbach gilt unter anderem die hessische Gemeindeordnung. Bereits in ihrem ersten Teil, den Grundlagen der Gemeindeverfassung, ist festgehalten:

„Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde […] geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ (HGO, §4c)

Dietzenbach kommt dieser gesetzlichen Auflage unter anderem durch die Einrichtung des Jugendbeirats nach. Hier wird jungen Dietzenbacherinnen und Dietzenbachern Gehör verschafft und die Möglichkeit geboten, ihr eigenes Lebensumfeld aktiv mitzugestalten.

Durch die Erfahrung, dass persönliches mitgestaltendes Engagement ernst genommen wird, trägt die Kommune so zur Stärkung des demokratischen Selbstverständnisses ihrer jugendlichen Bevölkerung bei.

Der Jugendbeirat Dietzenbach ist ein offizieller Bestandteil der Stadtgesellschaft. Er sieht demokratische Wahlen vor und besitzt eigene Rechte und Pflichten. Einzelheiten können der Geschäftsordnung und der Wahlordnung entnommen werden.


Impressionen