Überörtliche Planungen
Die städtebauliche Entwicklung der Kreisstadt Dietzenbach wird geprägt durch Planungen übergeordneter Behörden. Aussagen, Grundsätze und Ziele dieser Planungen sind verbindliche Vorgaben für die Stadtplanung Dietzenbachs.
Der Landesentwicklungsplan, der ein strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes ist, wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aufgestellt.
Der Regionalplan Südhessen dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung der Planungsregion Südhessen. Er wird vom Regierungspräsidium Darmstadt erstellt und von der Regionalversammlung beschlossen.
Erstmalig in der Bundesrepublik wird im Ballungsraum Frankfurt am Main ein kombiniertes Planwerk aus Regionalplan und Flächennutzungsplan erstellt, der Regionale Flächennutzungsplan. Das Regierungspräsidium Darmstadt, zuständig für den Regionalplan, und der Regionalverband Frankfurt RheinMain, zuständig für die Flächennutzungsplanung, erstellen gemeinsam diesen überregionalen Plan.